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Fast jeder hat den Begriff Riester Rente schon mindestens einmal gehört, doch die wenigsten wissen, was sich dahinter verbirgt. Die nach dem ehemaligen Arbeits- und Sozialminister Walter Riester benannte private Altersvorsorgevariante wurde 2002 infolge eines Beschlusses zur Kürzung der gesetzlichen Rente ins Leben gerufen.

Wer seit dem mit Riester-zertifizierten Produkten spart, bekommt sowohl steuerliche Vergünstigungen, als auch einmal jährlich staatliche Zulagen. Deren Höhe richtet sich im Wesentlichen nach den eingezahlten Beiträgen, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder. Nach dem Ende der Ansparphase, meist mit Erreichen des 65. Lebensjahres, wird das Vermögen in Form einer monatlichen Rente ausgezahlt. Beim Abschluss einer Riester Rente bekommt man eine Garantie auf die eigenen Beiträge, die Zulagen und die Zinserträge. Der Zinssatz ist allerdings über die Laufzeit hinweg variabel, lediglich ein Mindestsatz von zur Zeit 2,25 Prozent wird definitiv zugesichert. Die Beitragsgestaltung ist sehr flexibel, je nach aktueller finanzieller Situation kann man die Beträge nach Belieben anheben und senken. Zwar gibt es einen Mindestbetrag pro Jahr, jedoch ist der so gering, dass ihn sich auch ein Student oder Auszubildender ohne weiteres leisten kann. Wer vor Vollendung seines 25. Lebensjahres einen Riester-Vertrag abschließt, bekommt übrigens einmalig eine Zulage von 200 Euro extra. Ein Nachteil der Riester Rente ist, dass es im Falle des Ablebens vor dem Ende der Auszahlungsperiode kaum Möglichkeiten gibt, das angesparte Vermögen den Hinterbliebenen zukommen zu lassen.

Lediglich der Ehepartner kann den Restbetrag in seinen eigenen Riester-Plan übernehmen, und das auch nur dann, wenn es im Vorfeld explizit im Vertrag des Verstorbenen festgelegt wurde.

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